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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 07.09.2023)

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 07.09.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (lernportal.bghm.de).

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07. September 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Die Seminar- und Vortragsunterlagen im PDF-Format, sowie verschiedene digitale Lehrmedien, wie z. B. Erklärfilme, Lehranimationen oder 3D-Rundgänge, sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung und Bearbeitung von vollständig barrierefreien Formatversionen stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der zuvor genannten Medien. Daher ist die Bereitstellung mit unverhältnismäßigem Aufwand im Sinne von § 12a Abs. 6 BGG verbunden und dementsprechend für die BGHM nicht umsetzbar.

Barrieren melden

Falls ein barrierefreier Zugang zu den Seminarunterlagen benötigt wird, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis an seminar@bghm.de. Die BGHM kann der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer im Einzelfall die jeweiligen Seminarunterlagen barrierefrei zur Verfügung stellen.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 802 - 0
E-Mail:  seminar@bghm.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 / 18 527 2805
Fax: 030 / 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de