Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wie Sie jetzt bereits gelernt haben, entsteht eine Lärmschwerhörigkeit meistens nicht von heute auf morgen, sondern ist ein langjähriger und schleichender Prozess. Bis die Betroffenen registrieren, dass sie schlechter hören, ist es häufig schon zu spät. Die arbeitsmedizinische Vorsorge und insbesondere der Gehörtest geben Ihnen einen objektiven "Einblick“ in Ihr Ohr und Ihr Hörvermögen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass eine beginnende Lärmschwerhörigkeit bei den Betroffenen frühzeitig erkannt wird und rechtzeitig gehandelt werden kann. 
Gesetzliche Grundlagen für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ verankert, die am 24. Dezember 2008 in Kraft trat.

Ziel dieser Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen, zu verhüten und einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu leisten.

Die Verordnung wiederum wird durch zahlreiche "Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)“ ergänzt.