Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Die Reihenfolge, der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ergibt sich aus dem so genannten "STOP-Prinzip".
- Substitution
- Technische Schutzmaßnahmen
- Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Personenbezogene Schutzmaßnahmen
Kann eine Gefährdung durch Substitution der Gefahrstoffe oder Verfahrensänderung nicht ausgeschlossen oder minimiert werden, sind zunächst technische Schutzmaßnahmen zu treffen. Auch müssen organisatorische Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Lassen sich dadurch die Gefährdungen nicht vermeiden oder ausreichend reduzieren, sind wirksame persönliche Schutzmaßnahmen anzuwenden.