Aktuelles
Novelle Gefahrstoffverordnung
Mit den Änderungen der Gefahrstoffverordnung wird das risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen rechtlich bindend integriert.
Zusätzlich wird bei Tätigkeiten mit Asbest (z. B. beim Bauen im Bestand) eine sogenannte Mitwirkungs- und Informationspflicht der Veranlasser – zum Beispiel Eigentümer oder Bauträger – eingeführt.
Grundkenntnisse Asbest
In Zukunft müssen neben den Sachkundigen im Betrieb (Anlage 3 oder 4C TRGS 519) auch sämtliche Mitarbeitenden, welche Arbeiten an/mit asbesthaltigen Materialien ausführen, eine Fachkunde gemäß GefStoffV besitzen. Gemäß § 25 Absatz (5) neue GefStoffV ist diese Fachkunde bis zum 5. Dezember 2027 nachzuweisen.
Der Online-Kurs "Grundkenntnisse Asbest mit dem Zertifikat" bietet genau diesen Nachweis gemäß TRGS 519 an! Dieser ist rund um die Uhr kostenlos für alle Versicherten der BGHM verfügbar.