Atemschutz bei schweißtechnischen Arbeiten
Atemschutz bei schweißtechnischen Arbeiten
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Gefahrstoffe an der persönlichen Schutzausrüstung
- Atemschutz als persönliche Schutzmaßnahme
- Atemschutz mit Filtern
- Belüftete Schweißhelme mit Gebläse und Partikelfilter
- Filterschutz gegen Funken
Dauer: 7 Min. und 4 Sek.
Begrüßung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie zu unserem Videovortrag „Atemschutz bei schweißtechnischen Arbeiten“. Mein Name ist Sören Fürst, ich arbeite bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall in der Abteilung Technologien Holz und Metall. In diesem Vortrag geht es zunächst um rechtliche Grundlagen zur Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung. Anschließend befassen wir uns mit dem geeigneten Atemschutz beim Schweißen.
Rechtliche Grundlagen
Die persönliche Schutzausrüstung (kurz PSA) muss vom Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Unternehmerpflicht ist durch die Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung begründet. Beschäftigte haben die zur Verfügung gestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen. Vor der Benutzung ist der ordnungsgemäße Zustand der PSA zu überprüfen. Ggf. festgestellte Mängel sind dem Unternehmer unverzüglich zu melden. Des Weiteren hat der Unternehmer den Arbeitnehmer regelmäßig über eine sichere Arbeitsweise mit PSA zu unterweisen. Diese Unterweisung muss insbesondere Aspekte wie die sichere Anwendung und Pflege der PSA umfassen.
Rangfolge im Arbeitsschutzsystem
Persönliche Schutzausrüstung ist anzuwenden, wenn eine Gefährdung der Beschäftigten durch Substitution, technische oder organisatorische Maßnahmen nicht abzuwenden ist. Dies entspricht der Maßnehmen-Rangfolge nach dem S-T-O-P-Prinzip. Die PSA als Schutzmaßnahme darf niemals als alleinige Maßnahme betrachtet werden.
Vielmehr soll die persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmenmöglichkeiten voll ausgeschöpft sind. Diese Vorgehensweise entspricht der aktuell geltenden Gefahrstoffverordnung.
Gefahrstoffe an der persönlichen Schutzausrüstung
Zur persönlichen Schutzausrüstung zählt beispielsweise die Schutzkleidung für schweißtechnische Arbeiten, wie z. B. die Schweißerhose, Jacke und spezielle Handschuhe. Der Arbeitgeber hat getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Schutzkleidung einerseits und für die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel in Form eines Doppelspinds. Die kontaminierte Schutzkleidung verbleibt im Betrieb und wird durch den Arbeitgeber sachgerecht gereinigt. Das Abblasen der Schutzkleidung mit Druckluft ist generell nicht zulässig, denn dabei würden Schweißrauchpartikel erneut aufgewirbelt und mit der Atemluft vermischt.
Wenn Sie tiefer in das Thema PSA beim Schweißen einsteigen möchten, folgen Sie den Links im Transkript unter diesem Videovortrag.
Arbeitsschutzfilm: Schweißen im Maschinenbetrieb (externer Link)
Sicherheit und Gesundheit in der Berufsausbildung: Schweißen (externer Link)
Quick & Save Praxisinformation "Schweißtechnische Arbeiten"
Atemschutz als persönliche Schutzmaßnahme
Der Atemschutz als persönliche Schutzausrüstung muss eingesetzt werden, wenn die höherrangigen Schutzmaßnahmen gemäß STOP-Prinzip nicht umsetzbar sind oder nicht ausreichen, um die geltenden Beurteilungsmaßstäbe für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz einzuhalten.
Zum Schutz vor Schweißrauchen können Atemschutzgeräte eingesetzt werden, wie: Belüftete Schweißhelme mit Gebläse und Partikelfilter, Masken mit Gebläse und Partikelfilter, Vollmasken oder Mundstückgarnituren mit Filtern, Halb- und Viertelmasken mit Filtern sowie partikelfiltrierende Halbmasken und auch sog. Isoliergeräte.
Für einen dauerhaften Einsatz dürfen nur Atemschutzgeräte ohne erhöhten Atemwiderstand, wie belüftete Schweißhelme mit Gebläse, eingesetzt werden. Die partikelfiltrierenden Halbmasken bieten hingegen einen erhöhten Atemwiderstand und dürfen nur für eine begrenzte Zeit benutzt werden.
Wenn die Gefahr von Sauerstoffmangel besteht, sind die Isoliergeräte als umgebungsluftunabhängiger Atemschutz zu benutzen, zum Beispiel belüftete Schweißhelme mit externer Druckluftversorgung.
Atemschutz mit Filtern
Bei krebserzeugenden Gefahrstoffen ist grundsätzlich Atemschutz der höchsten Filterklasse, also mit P3-Filtern, zu benutzen. Der Atemschutz muss zwingend bei einer Überschreitung der Toleranzkonzentration oder des Beurteilungsmaßstabes des jeweiligen krebserzeugenden Gefahrstoffs getragen werden. Im Übrigen wird das Tragen von Atemschutz bei einer Überschreitung der Akzeptanzkonzentration empfohlen.
Entstehen bei schweißtechnischen Arbeiten auch gasförmige Gefahrstoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen, sind beim Einsatz von filtrierendem Atemschutz geeignete Kombinationsfilter zu verwenden, zum Beispiel der Kombinationsfilter NO-P3 bei Stickstoffmonoxid und -dioxid.
Belüftete Schweißhelme mit Gebläse und Partikelfilter
In der Praxis werden oft belüftete Schweißhelme mit Gebläse und Filter eingesetzt. Dabei ist zu beachten, dass nur der Träger oder die Trägerin vor gesundheitsgefährdenden Schweißrauchen geschützt ist. Das Tragen des Schweißhelms erfolgt passgenau am Kopf des Trägers bzw. der Trägerin. Die Filter- und Gebläseeinheit ist mit einem flexiblen Luftschlauch mit dem Helm verbunden und ist in den meisten Fällen am Gürtel angebracht.
Der Schweißhelm ist in der Regel mit einem selbstabdunkelnden optischen Filter versehen. Oft ist der Helm kombiniert mit einem Visier und kann ebenfalls bei Schleifarbeiten oder beim Entfernen von Schlacke benutzt werden.
Am akkubetriebenen Gebläse kann der Luftdurchsatz in der Regel stufenweise eingestellt werden. Eine Anzeige für den Sättigungszustand des Partikelfilters gibt an, wenn der Filter ausgetauscht werden soll. Um größere Schmutzpartikel aufzufangen, ist häufig ein Vorfilter eingebaut.
Filterschutz gegen Funken
Wird ein Filtergerät mit Gebläse bei Arbeiten mit offener Flamme oder bei Tätigkeiten eingesetzt, bei denen es zur Bildung von Schweißspritzern oder Funkenflug kommen kann, besteht die Gefahr, dass der Atemschutzfilter unbemerkt in Brand gerät. Im Filter können dann tödlich wirkende Rauchgase entstehen, wie Kohlenstoffmonoxid und -dioxid. Für solche Arbeiten sind daher Isoliergeräte oder Filtergeräte zu verwenden, bei denen durch konstruktive Maßnahmen ein Eindringen von Schweißspritzern und Funken verhindert wird. Dies kann zum Beispiel durch den Einsatz engmaschiger Metallsiebe an den Ansaugöffnungen der Filtergeräte erfolgen.
Praxishilfen
Weitere Informationen zur Persönlichen Schutzausrüstung finden Sie auf der Website www.sicherschweissen.de. Ausführliche Informationen zur Benutzung von Atemschutzgeräten sind in der DGUV Regel 112-190 zusammengefasst. Im Film-Portal der BGHM finden darüber hinaus weitere Beiträge zum Thema Schweißen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie gesund.
