Rechte
Ich ...
- werde wegen meiner Aufgaben nicht benachteiligt (siehe SGB VII § 22 Abs. 3).
- habe Gelegenheit, meine Arbeitsschutzaufgaben zu erfüllen.
- nehme an Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen und Betriebsbesichtigungen teil.
- wirke an Unfall- und Berufskrankheiten-Untersuchungen mit.
- erhalte die erforderlichen Informationen zum Arbeitsschutz.
- werde über konkrete aktuelle Sachverhalte im Betrieb informiert.
- werde über Ergebnisse laufender Kontrollen informiert.
- nehme an regelmäßigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teil.
- werde regelmäßig durch meine Vorgesetzten angehört.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- Kompendium Grundsätze der Prävention
- DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte"
- BGHM Fach-Themen "Sicherheitsbeauftragte" (Webcode 611)
- BGHM Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in den Branchen Holz und Metall
- BGHM Seminarangebot für Sicherheitsbeauftragte (Komplettangebot)