Rechte

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Ich ...
  • werde wegen meiner Aufgaben nicht benachteiligt (siehe SGB VII § 22 Abs. 3).
  • habe Gelegenheit, meine Arbeitsschutzaufgaben zu erfüllen.
  • nehme an Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen und Betriebsbesichtigungen teil.
  • wirke an Unfall- und Berufskrankheiten-Untersuchungen mit.
  • erhalte die erforderlichen Informationen zum Arbeitsschutz.
  • werde über konkrete aktuelle Sachverhalte im Betrieb informiert.
  • werde über Ergebnisse laufender Kontrollen informiert.
  • nehme an regelmäßigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teil.
  • werde regelmäßig durch meine Vorgesetzten angehört.