Ansprechpersonen

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Alle Beschäftigten sind grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz aber trägt die Unternehmerin bzw. der Unternehmer. Dabei beziehen sich die Pflichten im Arbeitsschutz auf alle Personen, die einen Betrieb ganz oder zum Teil leiten.
Wer ist verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb? Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb trägt die Unternehmerin oder der Unternehmer. In größeren Betrieben können sie diese Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung).
In der Abbildung sind weitere Personen mit Funktionen wie Unterstützung, Beratung oder Mitwirkung ersichtlich. Diese Personen sind neben Ihren Vorgesetzten Ihre Ansprechpersonen zu Fragen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Mehr zu diesen Funktionen erfahren Sie im Seminar "Sicherheitsbeauftragte – Teil 1" (weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Qualifizierungsangebote für Sicherheitsbeauftragte").
Abb.: Beteiligte am Arbeitsschutz im Unternehmen / Quelle: BGHM