Aufgaben

Quelle: BGHM
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten:
  • Ich unterstütze die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und besonders bei der Gefährdungsbeurteilung.
  • Ich habe die moralische Pflicht, für Sicherheit und Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen zu sorgen.
  • Ich mache meine Kolleginnen und Kollegen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam.