Gewandelte Leistungsvoraussetzungen

Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sind keine konstanten Größen. Sie sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich (individuelle Leistungsvoraussetzung) und ändern sich beispielsweise mit zunehmendem Lebensalter.

Ein Wandel der physischen Leistungsvoraussetzung erfolgt im Verlauf des Lebens. Mit zunehmendem Lebensalter verringern sich die Fähigkeit zu körperlicher Höchstleistung, nehmen Muskelkraft und Leistungsfähigkeit der Sinnesorgane ab. Dieser vermeintliche Verlust wird jedoch zum Teil durch größere Erfahrung ausgeglichen. Man spricht von „leistungsgewandelt“.

Von gewandelten Leistungsvoraussetzungen spricht man auch bei weiteren Personengruppen, für die Richtwerte ermittelt werden können. Dies sind:
  • Jugendliche
  • Schwangere und Stillende
  • Leistungsgewandelte durch Behinderung
  • Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Für bestimmte Personengruppen gibt es gesetzliche Regelungen, die berücksichtigt werden müssen. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelungen sind immer die bei diesen Personengruppen vorliegenden spezifischen Leistungsvoraussetzungen, die beachtet werden müssen. Bei diesen Personengruppen sind
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
zu beachten.


Bei leistungsgewandelten Personen ist ggf. in Zusammenarbeit mit Expertinnen/Experten die Eignung und Befähigung der Person für bestimmte Tätigkeiten zu ermitteln. Erforderlichenfalls müssen Tätigkeiten und Arbeitsplätze für die betreffende Person den Leistungsvoraussetzungen angepasst werden.


Bei älteren Arbeitnehmern gibt es keine spezifischen Vorgaben – hier sind Tätigkeiten und Arbeitsplätze insbesondere bezüglich erforderlicher Körperkräfte, Körperhaltungen und Bewegungsabläufe und veränderter Sinneswahrnehmung und Reaktionsvermögen zu prüfen und ggf. anzupassen.

Ziel der Arbeitsgestaltung ist, dass möglichst viele Personen mit unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen an möglichst vielen Arbeitsplätzen arbeiten können. Die Ausrichtung einzelner Plätze dagegen ist individuell und dann durchzuführen, wenn keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist.