Betriebsanweisungen
Allgemeine Grundlagen



Grundsätzlich sind Gefährdungen für Mitarbeitende durch zwangsläufig wirkende technische Maßnahmen, wie z. B. sichere Konstruktionen in Form von Verdeckungen, Verkleidungen oder durch die Verwendung möglichst ungefährlicher Gefahrstoffe (Stoffe und Zubereitungen), zu vermeiden. Aus fertigungstechnischen Gründen kann es jedoch erforderlich sein, dass Werkzeuge ungeschützt bleiben, wie beispielsweise Bohrer, Fräser oder der Wirkbereich einer Schleifscheibe. Es könnte der Fall sein, dass in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe mit gefährlichen Eigenschaften verwendet werden müssen, da keine entsprechenden Ersatzstoffe auf dem Markt erhältlich sind.
Nicht zu vergessen und nicht zu unterschätzen ist zudem der Umstand, dass bei Instandhaltungsarbeiten oder Störungsbeseitigungen Schutzeinrichtungen häufig entfernt werden müssen und die Mitarbeitenden sich durch richtiges Verhalten schützen müssen.
Ein wirksamer Arbeitsschutz im Betrieb besteht aus technischen Schutzmaßnahmen und organisatorischen Maßnahmen, die durch das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeitenden ergänzt werden. Jede dieser Maßnahmen muss gut überlegt, ausgewählt und umgesetzt sein.
Zudem ist die Kontrolle der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahme essenziell und unbedingt zu beachten. Gerade das sicherheitsgerechte Verhalten der Mitarbeitenden darf nicht dem Zufall überlassen werden. Gute und verständlich geschriebene Betriebsanweisungen sind keine Selbstverständlichkeit. Sie erleichtern den Mitarbeitenden das sicherheitsgerechte Verhalten.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie Betriebsanweisungen vor der Verwendung von Arbeitsmitteln und vor der Verwendung von Gefahrstoffen (Stoffen oder Zubereitungen) erstellen und bekannt machen müssen. In Betriebsanweisungen sind die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für den konkreten Einzelfall übersichtlich in der Regel auf einer DIN A4 Seite zusammengefasst dargestellt. Betriebsanweisungen unterstützen Sie als Verantwortungstragende im Betrieb bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden.
Fragen zur Selbstkontrolle
Mit einer Betriebsanweisung geben Sie Ihren Mitarbeitenden konkrete Hinweise zur Verwendung von Arbeitsmitteln, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen an die Hand. Das Ziel Ihres Anliegens: Vermeidung von Gesundheitsrisiken und Unfällen mit konkreten Hinweisen an Ihre Mitarbeitende zum sicheren Verhalten.
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen ist es hilfreich, die in den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften geforderten Verhaltensweisen mit zu berücksichtigen. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben der Herstellenden, die insbesondere in Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblättern zu finden sind, gilt es ebenfalls mit aufzunehmen. Auch der Sach- und Umweltschutz darf nicht vergessen werden.
Es ist grundsätzlich zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt oder Betriebsärztin bei der Erstellung von Betriebsanweisungen mit einzubeziehen.
Auch im staatlichen Recht, hier ist insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung zu nennen, wird die Erstellung von Betriebsanweisungen gefordert. Die Ausgestaltung ist immer gleich, dazu erfahren Sie in der Rubrik "Inhalt und "Musterbetriebsanweisungen" mehr. Durch die Verwendung einer Vielzahl ähnlicher Begriffe, die zum Teil identische aber auch abweichende Bedeutungen haben, kommt es leider immer wieder gern zu Verwechselungen.
Die Begriffe: Arbeits-, Gebrauchs-, Bedienungs-, Aufbau- und Montageanweisungen sowie Montageanleitungen, -vorschriften, -bestimmungen, Fahr- und Betriebsordnungen, Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise meinen häufig das Gleiche, haben aber unterschiedliche Bedeutungen.
Schauen Sie sich gerne zum Einstieg das Video "Betriebsanweisung für Arbeitsmittel" an und Sie erfahren einige Grundlagen zu Betriebsanweisungen.
Neben Betriebsanweisungen gibt es Weisungen für Störfälle, z. B. Rettungspläne, Brandschutzordnungen, Alarmpläne, Katastrophenpläne und Anleitungen zur Ersten Hilfe.
Verbots-, Gebots- oder Hinweisschilder sind für sich allein keine Betriebsanweisungen, ergänzen diese jedoch sehr gut. Generell erfüllen mündliche Anweisungen nicht die Voraussetzungen, die an Betriebsanweisungen gestellt werden.
Wünschenswert in Betriebsanweisungen sind immer Hinweise für die sichere Durchführung von Rüstarbeiten und das sichere Verhalten bei Instandhaltungsarbeiten oder Störungsbeseitigungen. Alle diese Arbeiten sind häufig nicht durch technische Schutzmaßnahmen abzusichern. Daher ist hier das sichere Verhalten der Mitarbeitenden von besonderer Bedeutung. Dass dies nicht selbstverständlich ist, zeigen die Unfallstatistiken, in denen diese Arbeiten immer wieder auf den vorderen Rängen liegen.
Im Gegensatz zu Betriebsanweisungen sind Betriebsanleitungen Angaben der Herstellenden einer Einrichtung, eines verwendungsfertigen technischen Erzeugnisses oder von Gefahrstoffen zum sachgerechten, bestimmungsgemäßen und sicheren Betreiben bzw. Verwenden.
Im Produktsicherheitsgesetz hier wird der Begriff "Gebrauchs- und Bedienungsanleitung" verwendet und verschiedenen anderen sicherheitstechnischen Regelungen werden Betriebsanleitungen verlangt. Sie unterscheiden sich von den Betriebsanweisungen insbesondere durch die empfangende Person und enthalten weder personenbezogene noch arbeitsplatzbezogene betriebstechnische Detailangaben, die nur Sie genau kennen.