Betriebsanweisungen
Inhalt und "Muster-Betriebsanweisungen"
Erstellung und Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
Die Erstellung kurzer, klarer und somit verständlicher Betriebsanweisungen für Ihre Mitarbeitenden muss fester Bestandteil Ihrer im Betrieb gelebten Kultur im Arbeitssschutz sein. Es ist sinnvoll, in einer Betriebsanweisung alles zusammenzufassen, was ihre Mitarbeitenden
- für das Erreichen des Arbeitsergebnisses und
- für die sichere Durchführung ihrer Arbeit in ihrer Arbeitsumgebung
wissen und berücksichtigen müssen.
Bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen hat sich daher die Aufnahme folgender Punkte bewährt:
- Anwendungsbereich
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Instandhaltung
- Folgen der Nichtbeachtung
Dabei dienen die Punkte 2 und 7 insbesondere der Motivation der Mitarbeitenden.
Alle Punkte stehen in folgendem Zusammenhang: Zu den angegebenen Gefahren müssen auch Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln folgen.
Betriebsanweisungen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Für Betriebsanweisungen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Gliederung der Inhalte gemäß TRGS 555 zwingend vorgegeben:
- Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
- Gefahrstoff (Bezeichnung)
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
Der Anwendungsbereich begrenzt die Betriebsanweisungen auf bestimmte Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder im Einzelfall auch auf Betriebsbereiche oder bestimmte Mitarbeitende, z. B. Instandhaltende. Bei der Definition des Anwendungsbereiches können sachliche, personelle, örtliche oder zeitliche Eingrenzungen vorgenommen werden. Bei Arbeitsstoffen ist es wünschenswert, jeweils die genaue Stoffbezeichnung anzugeben (Handelsname, CAS-Nummer, chemische Bezeichnung), damit im Notfall eine Ärztin oder ein Arzt bei der Behandlung gezielt vorgehen kann.
Durch die Darstellung der Gefahren für Mensch und Umwelt sollen die Mitarbeitenden motiviert werden, die genannten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. Es ist deshalb notwendig, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, gegebenenfalls auch Gefahren für Güter und Umwelt, möglichst konkret anzusprechen. Aus einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Gefährdungsanalysen, Nachschlagewerken, Sicherheitsdatenblättern, etc. sind die dort angesprochenen Gefahren sinnvoll in die Betriebsanweisungen einzufügen. Dabei sollte stets auf betriebseigene Geschehnisse und Erfahrungen zurückgegriffen werden.
Im Abschnitt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind diejenigen Maßnahmen und Regeln anzugeben, die die Mitarbeitenden konkret betreffen. Dabei kann es sich um technische, organisatorische, persönliche oder hygienische Maßnahmen handeln. Entscheidend ist, dass die Mitarbeitenden sie persönlich beeinflussen können.
Zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln gehört auch das Bereitstellen von persönlichen Schutzausrüstungen. Grundsätzlich darf nach den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften erst mit den Arbeiten begonnen werden, wenn die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Störfälle, z. B. Stromausfall bei Handmaschinen ohne Anlaufschutz, Pressendurchlauf, Versagen von Bremsen, Auslaufen von Chemikalien, sind häufig Auslöser von Unfällen. Daher sind Hinweise auf das Verhalten bei Störungen von besonderem Interesse und zwingend erforderlich. Hierzu gehören beispielsweise Sofortmaßnahmen, wie Abschalten, Sichern und Melden. Auch sollte klar zum Ausdruck kommen, wer welche Zuständigkeit bei Störungsbeseitigungen und Wiederinbetriebnahmen hat. Hinweise über geeignete Löschmittel im Brandfall sowie zusätzlich erforderliche persönliche Schutzausrüstungen sind zweckdienlich.
Zum Verhalten bei Unfällen und der Ersten Hilfe gehören insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle, Bergung des Verletzten, Meldung an Ersthelfende, Rettungsdienst, Ärzte und Vorgesetzte sowie wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen. Es empfiehlt sich hilfreiche Rufnummern anzugeben. Bei der Meldung eines Unfalles ist es wichtig, den genauen Unfallort, die Art der Verletzung und die Anzahl der Verletzten anzugeben.
Für die sichere Durchführung der Instandhaltung genügt es nicht, auf Betriebsanleitungen zu verweisen. Vielmehr ist es notwendig, hierfür besondere Betriebsanweisungen zu erstellen. Dies ist umso dringlicher, je häufiger Sie nicht ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.
Betriebsanleitungen sind, insbesondere bei komplizierten und verketteten Anlagen, für jeden Einzelfall zu umfangreich. Diese enthalten auch nicht in jedem Fall die Gefährdungen, die sich erst aus der Aufstellung und Umgebung einer Einrichtung ergeben. Trotzdem müssen diese für die Mitarbeitenden, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, jederzeit einsehbar bereitgehalten werden.
Bei Instandhaltungsarbeiten kann es erforderlich sein, dass die Durchführung bestimmter Arbeiten besondere Fachkenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt. Die Fähigkeiten, Pflichten und Befugnisse der Adressaten sind deshalb konkret festzulegen.
Soweit auf die Folgen der Nichtbeachtung eingegangen wird, soll es in erster Linie um eine klare Darstellung der gesundheitlichen Folgen gehen. Eine sachgerechte Entsorgung dient sowohl dem Arbeits- als auch dem Umweltschutz, beispielsweise die Beseitigung von Metallspänen oder von Reinigungsmitteln.
Sie helfen Ihren Mitarbeitenden, wenn Sie angeben, unter Beachtung welcher Verhaltensregel Ihre Mitarbeitenden die Stoffe wie und wohin zu beseitigen haben. Hinweise zu Reinigungs- und Aufsaugmitteln, Entsorgungsbehältern und Sammelstellen sowie die notwendig zu benutzende persönliche Schutzausrüstungen sind hilfreich.
Die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht der Betriebsratsmitglieder nach § 87 Abs. 1 Ziffer 7 Betriebsverfassungsgesetz.
Muster-Betriebsanweisungen für die Bereiche "Maschinen und Geräte" und "Gefahrstoffe"
Für die Bereiche "Maschinen und Geräte" und "Gefahrstoffe" stehen Ihnen zahlreiche Muster-Betriebsanweisungen zur Verfügung, die Sie an die Bedürfnisse in Ihrem Unternehmen anpassen können:
Im Folgenden einige exemplarische Beispiele dieses umfangreichen Angebotes:




Aufbau und Gestaltung einer Betriebsanweisung
Schauen Sie sich die nachfolgende Quick and Safe Praxisinformation zum Thema "Betriebsanweisungen Praktische Umsetzung im Betrieb" an.
Darin ist noch einmal zusammenfassend der Aufbau und die Gestaltung einer Betriebsanweisung dargestellt.