Vorstellung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Was ist ein Arbeitsunfall?

Zwei Personen unterhalten sich in der Betriebskantine darüber, ob ein Sturz in einer Werkshalle - auf dem Weg in die Betriebskantine - zu einem Arbeitsunfall zählt oder nicht. Sie können es nicht eindeutig beantworten und beschließen, sich bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zu erkundigen. 

Zwei Personen unterhalten sich in der Kantine. Eine Person fragt, ob ein Sturz über die Paletten während der Arbeitszeit als ein Arbeitsunfall zählt. Die zweite Person kennt keine Antwort und möchte sich zu diesem Thema im BGHM-Seminar erkundigen.
Bildquelle: Bro Vector/stock.adobe.com

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Auf die Frage, ob bei Peter ein Arbeitsunfall vorliegt, erklärt Ihnen die BGHM-Lernbegleiterin Frau Neu zunächst allgemein, welche Kriterien für einen Arbeitsunfall erfüllt sein müssen. Um zu erfahren, wann ein Arbeitsunfall vorliegt, schauen Sie sich bitte das folgende Video an.

Welcher Meinungs sind Sie? Ist der Sturz von Peter in Halle 3 ein Arbeitsunfall?

Das ist richtig!

Peter ist ...

  • eine versicherte Person
    (als Mitarbeiter des Unternehmens ist er unfallversichert)

  • er erleidet einen Gesundheitsschaden
    (das Handgelenk ist gebrochen)

  • bei einem Unfall
    (ein Sturz über die Palette ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis)

  • während einer versicherten Tätigkeit
    (der Weg durch die Werkshalle ist eine betriebliche Tätigkeit)

Das ist leider nicht richtig!

Peter ist ...

  • eine versicherte Person
    (als Mitarbeiter des Unternehmens ist er unfallversichert)

  • er erleidet einen Gesundheitsschaden
    (das Handgelenk ist gebrochen)

  • bei einem Unfall
    (ein Sturz über die Palette ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis)

  • während einer versicherten Tätigkeit
    (der Weg durch die Werkshalle ist eine betriebliche Tätigkeit)

Was die BGHM mit Arbeitsunfällen zu tun hat, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.


[1] Grafikquelle "Unterhaltung in der Betriebskantine": Bro Vector/stock.adobe.com
[2] Grafikquelle "BGHM-Lernbegleiterin Frau Neu": BGHM