Vorstellung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Die BGHM im Detail

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Alle Beschäftigten sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer aus Holz- und Metallbetrieben genießen den Versicherungsschutz der BGHM. Erleidet eine versicherte Person einen Arbeitsunfall oder wird bei ihr eine Berufskrankheit festgestellt, unterstützt die BGHM sie in puncto Rehabilitation und Entschädigung. Außerdem ist es der BGHM ein Anliegen, die Unternehmen mit allen geeigneten Mitteln darin zu unterstützen, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen (Prävention).

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