Vorstellung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln

Die BGHM erbringt mit allen geeigneten Mitteln Leistungen im Rahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Wiedereingliederung einer Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben. Dabei koordiniert und steuert die BGHM die gesamte Rehabilitation, informiert, berät und bindet alle Beteiligten in den Reha-Prozess ein. Ferner wird mit Geldleistungen der Lebensunterhalt der Betroffenen während der Rehabilitation gesichert. Diese Aufgaben übernimmt die BGHM mit dem Ziel, die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu heilen oder so zu bessern, dass die Versicherten ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.

Alle Rehabilitationsleistungen werden ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zuzahlung der Versicherten erbracht. Die Kosten der Heilbehandlung rechnet der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Berufsgenossenschaft ab.  

Umfassende medizinische und berufliche Rehabilitation

Die Erstversorgung ist der Beginn der Rehabilitation und beinhaltet die qualifizierte Versorgung am Unfallort durch geschultes Personal. Ein Netzwerk, bestehend aus Ärztinnen und Ärzten (z. B. Durchgangsärzte und -ärztinnen), eigenen BGKliniken und einem guten Rehabilitationsmanagement der Bezirksverwaltungen innerhalb der BGHM, strebt einen frühen und nachhaltigen Heilungserfolg an. Dabei werden die unterschiedlichen Abschnitte des Heilverfahrens mit den beteiligten Personen aufeinander abgestimmt, denn die Reha-Abschnitte sollen nahtlos ineinander übergehen:

  1. Stationäre Behandlung
  2. Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
  3. Ambulante Behandlung
  4. Hilfsmittelversorgung
  5. Krankengymnastik oder erweiterte ambulante Physiotherapie
  6. Evaluierte Funktions- und Leistungsdiagnostik
  7. Arbeits- und Belastungserprobung
  8. Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit

Berufliche und soziale Teilhabe

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit unterstützen Mitarbeitende des Reha- und BK-Managements die versicherte Person und begleiten sie während der gesamten Rehabilitation. Um den Arbeitsplatz zu erhalten, kooperieren sie mit den Arbeitgebenden. Ist eine Weiterarbeit am alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich, kümmert sich die BGHM in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, Berufsförderungswerken und anderen Stellen um eine anderweitige berufliche Wiedereingliederung.

Neben der beruflichen Rehabilitation unterstützen Reha- und BK-Managerinnen und -Manager Betroffene auch bei der sozialen Rehabilitation. Ziel ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Bereichen Mobilität, Freizeit, Kultur und Sport. 

Wenn Sie die Tätigkeit eines Reha-Managers näher kennenlernen möchten, sehen Sie sich bitte den folgenden Film "Portrait: Reha-Manager" an:

Liste der Rehabilitationsleistungen

  • Erste Hilfe
  • ambulante und stationäre Akutbehandlung
  • Hilfsmittelversorgung
  • Physiotherapie, beruflich orientierte Rehabilitation
  • Funktions- und Leistungsdiagnostik
  • Arbeits- und Belastungserprobung
  • Beratung durch Reha-Management und Betroffene 
  • Schulische Maßnahmen
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen
  • Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung
  • Eingliederungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Kraftfahrzeughilfe und Mobilitätshilfe
  • Sozialpädagogische und psycho-soziale Beratung / Betreuung
  • Haushaltshilfe
  • Rehabilitationssport
  • Erholungsaufenthalt

Die Auflistung stellt nur die wichtigsten Rehabilitationsleistungen dar. Für detaillierte Informationen zu weiteren Leistungen sprechen Sie bitte die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe der BGHM direkt an. 

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[1] Bildquelle "Umfassende medizinische und berufliche Rehabilitation": DGUV
[2] Bildquelle "Berufliche und soziale Teilhabe": Dan Race - Fotolia.com