Vorstellung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Finanzierung - Eine Solidargemeinschaft

Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie die Rehabilitation und die Unfallentschädigung werden ausschließlich aus den Beträgen der Arbeitgebenden finanziert. Gemäß § 30 Abs. 1 SGB IV sind die Versicherungsträger dazu verpflichtet, nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu führen, und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie für die damit verbundenen Verwaltungskosten zu verwenden.

Umlageverfahren

Die BGHM ermittelt den Bedarf des abgelaufenen Kalenderjahrs (Umlagesoll) im Rahmen der nachträglichen Bedarfsdeckung und legt diesen auf die Beitragspflichtigen um (§§ 152 Abs. 1, 150 SGB VII). Das sogenannte Umlageverfahren berücksichtigt vor allen Dingen Kosten der Prävention, der Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie die Verwaltungskosten im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben.

Beiträge

Das Umlagesoll wird durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen gedeckt. Dazu erhebt die BGHM jährlich drei Vorschüsse.  Für die Versicherten, mit Ausnahme der versicherten Unternehmer und Unternehmerinnen, ist die Unfallversicherung beitragsfrei.

Nicht jedes Mitgliedsunternehmen zahlt den gleichen Beitrag. Das Ausmaß der Gefährdung wird durch die Einstufung in Gefahrklassen bei der Beitragsberechnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften berücksichtigt.

Berechnungsgrundlagen für die Beiträge:

  • die Umlageziffer (Berechnungsfaktor aus den gemeldeten Entgelten und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft)
  • die Arbeitsentgelte der Versicherten
  • die Gefahrklasse

Gefahrklassen und Gefahrtarif

Die Gefahrklassen werden durch Gegenüberstellung der Entschädigungsleistungen (beispielsweise Kosten für Heilbehandlung, Renten an Versicherte) und der gezahlten Arbeitsentgelte eines Gewerbezweigs in einem Beobachtungszeitraum berechnet. Anschließend werden Gewerbezweige mit ähnlichem Risiko zu Tarifstellen zusammengefasst. Alle in einer Tarifstelle veranlagten Unternehmen bilden somit eine Risikogemeinschaft, deren Durchschnittsgefährdung durch die Gefahrklasse ausgedrückt wird.

Alle Tarifstellen einer Berufsgenossenschaft sind im Gefahrtarif aufgeführt. Dessen Ziel ist es, eine risikogerechte Beitragsverteilung der unterschiedlichen Gewerbezweige zu gewährleisten. Er wird regelmäßig geprüft und neu aufgestellt (§ 157 SGB VII).

Weitere Informationen

Beratung: ein Mann erläutert einem anderen Mann ein Formular (nah, nur Hände, Formular, aufgeschlagener Aktenordner, Taschenrechner und ein Buch mit einem aufgedruckten Paragraphenzeichen sind sichtbar)

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Vertiefende Informationen zur Finanzierung finden Sie auf der BGHM-Website www.bghm.de (Webcode 103) 

Ältere Studierende in der Weiterbildung der Klasse mit Lehrer

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In unserem Fachseminar "Aufgaben und Finanzierung der BGHM" erhalten Sie  einen kompakten und umfassenden Überblick über die Themen Organisation und Kreis der versicherten Personen, Beitragsberechnung/-erhebung und über Versicherungsfälle bzw. Leistungen der  BGHM Webcode 705.

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[1] Bildquelle "Informationen zur Finanzierung": © rupbilder - Fotolia.com
[2] Bildquelle "Fachseminar Aufgaben und Finanzierung der BGHM": stockbroker/ 123RF.com