Messung von Lärm und raumakustischen Kenngrößen

Lärmexpositionspegel, Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte

Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h

Ein Maß für die Lärmbelastung ist der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h. Er ist definiert als A-bewerteter, über die Zeit gemittelter Schalldruckpegel bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht. Dauert die Arbeitsschicht weniger oder mehr als 8 Stunden, wird entsprechend umgerechnet: LEX,8h = LAeq + 10 * lg (T/8h). Bei der Bestimmung der Lärmeinwirkung wird zwischen ortsbezogenem und personenbezogenem Tages-Lärmexpositionspegel unterschieden.

Der ortsbezogene Tages-Lärmexpositionspegel

Der ortsbezogene Tages-Lärmexpositionspegel beschreibt die Geräuschimmission an einem bestimmten festen Arbeitsplatz oder Arbeitsbereich unabhängig von der Aufenthaltsdauer der Mitarbeitenden.
Dies ist zum Beispiel bei der Abgrenzung und Kennzeichnung von Lärmbereichen von Nutzen oder wenn ein Lärmkataster aufgestellt werden soll.

Der personenbezogene Tages-Lärmexpositionspegel

Der personenbezogene Tages-Lärmexpositionspegel ist dann anzuwenden, wenn sich Mitarbeitende nicht ständig in Lärmbereichen aufhalten, sich jedoch eine höhere Lärmexposition aufgrund ständig wechselnder Einsatzorte mit lärmintensiven Tätigkeiten ergeben kann, sodass die Auslösewerte überschritten werden können.

Spitzenschalldruckpegel LpC,peak

Der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak spielt in der betrieblichen Praxis dann eine Rolle, wenn kurzzeitig sehr hohe Schalldruckpegel (Schmiedehämmer, Bolzenwerkzeuge, Richtarbeiten usw.) auftreten.

Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte

Für die Beurteilung der Exposition sind in der LärmVibrationsArbSchV untere und obere Auslösewerte definiert.

Untere Auslösewerte: 

  • Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB(A) 
  • Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 135 dB(C) 

Obere Auslösewerte: 

  • Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) 
  • Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB(C) 

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