Messung von Lärm und raumakustischen Kenngrößen

Messunsicherheit

Entsprechend den Messungen zur Bestimmung des Tages-Lärmexpositionspegels sind auch die Messungen zur Bestimmung des Beurteilungspegels mit Messunsicherheiten behaftet. Nach DIN 45645-2 wird die Unsicherheit beim Vergleich wie folgt abgeschätzt: 

Unsicherheit bei Vergleich

0 dB

3 dB

Messgerät

Klasse 1

Klasse 2 
oder 
besser

Abgeschätzte Unsicherheit bei der Erfassung der längerfristig typischen Schallimmission

< 3 dB

< 6 dB

Anders als beim Vergleich des Tages-Lärmexpositionspegels mit den Auslöseschwellen, gibt es beim Vergleich des Beurteilungspegels Lr mit den Vorgaben der Tätigkeitskategorien drei Möglichkeiten: „unterschritten“, „überschritten“ oder „keine eindeutige Aussage“ möglich:

  • Eine Vorgabe ist unterschritten, wenn Lr + Unsicherheit < Vorgabe 
  • Eine Vorgabe ist überschritten, wenn Lr - Unsicherheit > Vorgabe
  • Es ist keine eindeutige Aussage möglich, wenn die Vorgabe im Bereich Lr – Unsicherheit bis Lr + Unsicherheit liegt.

Wird mit einem Messgerät der Klasse 2 gemessen und es wird ein Beurteilungspegel von 53 dB ermittelt, so ergibt sich ein Bereich von 50 dB bis 56 dB. Eine eindeutige Aussage, ob die Vorgabe für die Tätigkeitskategorie I eingehalten wird, ist nicht möglich. Hier kann eine Messung mit einem Messgerät der Klasse 1 eine eindeutige Aussage liefern.