Schutzmaßnahmen

Substitution

Die Substitution ist die präventivste und nachhaltigste Maßnahme und deshalb die erste zu prüfende und zu treffende Schutzmaßnahme. Sie bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Gefahrstoff oder Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung. Die Substitution steht deshalb an erster Stelle des STOP-Prinzips.

Näheres regeln die TRGS 600 und stoffspezifische TRGS zu Ersatzlösungen.

Die Substitution zielt darauf ab, die Gefährdung direkt an der Quelle zu eliminieren. Wenn ein gefährlicher Stoff durch einen weniger gefährlichen oder ungefährlichen ersetzt wird, entfällt das Risiko einer Gefährdung von vornherein oder wird erheblich reduziert.

Zusätzlich wird der Folgeaufwand minimiert. Wenn ein Gefahrstoff substituiert wird, können oft weitere aufwendige Schutzmaßnahmen wie spezielle Lüftungssysteme, Schutzausrüstung oder umfangreiche Schulungen reduziert oder vermieden werden.

Substitution ist u. a. das erste Mittel der Wahl, da das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorschreiben, dass der Einsatz von Gefahrstoffen zu vermeiden ist, wenn es geeignete Alternativen gibt. Dies entspricht dem zentralen Prinzip des Präventionsgedankens im Arbeitsschutz.

Häufig kann durch Substitution eines Gefahrstoffs oder Verfahrens die Gefährdung so weit reduziert werden, dass aufwändige oder kostenintensive technische, organisatorische oder belastende persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr veranlasst werden müssen.

Die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch Gefahrstoffe ergibt sich aus folgenden Faktoren:

  • Gefahrenhöhe der Gefahrstoffe (zum Beispiel ätzend > reizend, giftig > gesundheitsschädlich)
  • Arbeitsverfahren (zum Beispiel ist der Spritzauftrag von Lacken gegenüber dem Streichauftrag in der Regel als kritischer zu bewerten)
  • Menge der verwendeten Gefahrstoffe

Bei der Ersatzstoffprüfung besteht unter anderem die Pflicht:

  • die Gefahrstoffe so auszuwählen, dass die Gefahrenhöhe minimiert wird.
    • Die resultierende Substitutionspflicht ist dabei umso größer, je höher die jeweilige Gesundheitsgefährdung durch einen Gefahrstoff ist. Auch Gefährdungen der Umwelt sowie physikalisch-chemische Gefahren (zum Beispiel Brand- oder Explosionsgefahren) müssen mitberücksichtigt werden. Die Gefahrenhöhe von Gefahrstoffen kann anhand der Gefahrenhinweise beurteilt werden (H-Sätze/EUH-Sätze, die zum Beispiel in den Sicherheitsdatenblättern stehen). Die Gefahren durch Einatmen, die chronischen Gesundheitsgefahren und die physikalisch-chemischen Gefahren müssen grundsätzlich zuerst minimiert werden.
  • Weitergehende Informationen zur Ersatzstoffprüfung sind in der Broschüre „Das GHS-Spaltenmodell2020“ des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) enthalten.
  • Informationen zur Substitution sind auch in TRGS 600, WINGIS und GisChem enthalten.
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