Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen sind Verfahren, Richtlinien und administrative Kontrollen, die implementiert werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten. Diese stellen u. a. sicher, dass technische Schutzmaßnahmen effektiv und nachhaltig umgesetzt werden.
Beispiele für organisatorische Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen sind:
- Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
- Erstellung und Bereitstellung von Betriebsanweisungen, die klare Anweisungen und Verhaltensregeln im Umgang mit Gefahrstoffen enthalten
- Regelmäßige Wartung und Überprüfung von technischen Schutzvorrichtungen und Anlagen, um deren einwandfreie Funktion zu gewährleisten
- Durchführung von Begehungen und Sicherheitsinspektionen, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben
- Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen und Evakuierungsverfahren
- Klare Definition von Verantwortlichkeiten und Meldewegen im Falle eines Gefahrstoffvorfalls
Organisatorische Schutzmaßnahmen werden beispielhaft in Abschnitt 6.2 der TRGS 500 beschrieben Weitere Infos im Abschnitt 5.4.
