Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
Verantwortung und Zuständigkeit
Paul stellt sich vor
Das ist Paul, ein erfahrener und engagierter Tischlermeister, der vor fünf Jahren ein Schreinerunternehmen gegründet hat. Seine Auftragslage hat sich insbesondere im Bereich der Restauration alter Holzelemente, aber auch im Bau individueller Inneneinrichtungen von Arztpraxen und Kindergärten rasant positiv entwickelt. Er hat nun 15 Beschäftigte und seine Auftragsbücher sind voll.
Der Unfall
Vor knapp sechs Wochen fiel sein Mitarbeiter Emil ein echter Fachmann und seine rechte Hand im Betrieb während der Arbeit bei einem Kunden von der Leiter. Die Diagnose lautete Bänderdehnung und so musste Paul vier Wochen auf Emil verzichten. Einige Aufträge verschob Paul nach hinten, sodass er seinen Kundinnen und Kunden die unglückliche Lage erklären musste. Leider hatten nicht alle Kundinnen und Kunden Verständnis für Pauls Situation. Inzwischen ist Emil jedoch wieder arbeitsfähig und unterstützt Paul tatkräftig.
Pauls Verantwortung als Chef
Eigentlich ist Paul erleichtert, dass die ganze Arbeit wieder normal erledigt werden kann. Trotzdem fragt er sich seit diesem Unfall, ob es nur Zufall war, dass Emil nicht mehr passiert ist. Er hätte sich große Vorwürfe gemacht, wenn der Unfall schlimmer ausgegangen wäre. Paul lässt die Frage nicht los, ob er als Unternehmer seiner Verantwortung im Arbeitsschutz bisher gerecht geworden ist, denn als Chef trägt er schließlich für alle Personen in seinen Betrieb die Verantwortung. Er erinnert sich noch vage an die Zeit der Unternehmensgründung und seine Aufgabe, für seinen Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu müssen. Das hat damals erheblichen Aufwand bereitet. Leider erinnert er sich nicht mehr so genau an die Vorgehensweise. Nach einigen unruhigen Nächten beschließt er, bei seiner Berufsgenossenschaft anzurufen. Die für seinen Betrieb zuständige Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Frau Neu, meldet sich kurz nach seinem Anruf bei ihm zu einem Besuch an.
