Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
Wirksamkeitskontrolle
Paul überprüft das Ergebnis
Kontrollverantwortung der Führungskraft
Paul hat Gefährdungen erkannt und bewertet sowie Maßnahmen festgelegt und umgesetzt. Er ist zufrieden und freut sich, dass ihm die Gefährdungsbeurteilung leicht von der Hand ging und tatsächlich Nutzen für den Arbeitsschutz bringt. Paul überlegt: "Werden meine Maßnahmen so funktionieren, wie ich mir das vorgestellt habe? Oder werden Sie an der Praxis scheitern." Frau Neu ergänzt: "Laut geltenden Arbeitsschutzvorschriften gehört zu einer Gefährdungsbeurteilung auch die Wirksamkeitskontrolle, um noch vorhandene Schwachstellen in der Gefährdungsbeurteilung aufzudecken."
Damit kommt Paul auch seiner Kontrollverantwortung als Führungskraft nach.
