Reiter

JAHRESPLAN / TERMINPLAN

Alex möchte einen Überblick darüber behalten, ob alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Gefährdungen in seinem Unternehmen informiert und zu den sicheren und gesunden Verhaltensweisen an den entsprechenden Arbeitsplätzen unterwiesen sind.

Vor allem möchte er sicherstellen, dass alle Mitarbeitende die Möglichkeit bekommen, an den Unterweisungen teilnehmen zu können. Auch wenn sie vielleicht einmal krank waren oder aus einem anderen Grund nicht teilnehmen konnten.

Natürlich ist Alex auch sehr wichtig, dass der Betrieb seines Unternehmens auch während der Unterweisungen möglichst ungestört weiterlaufen kann.

Um das sicherzustellen, beschließt Alex, einen Jahresplan zu erstellen.  Dieser Jahresplan soll alle oben genannten Bedingungen erfüllen und frühestmöglich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekanntgemacht werden, so dass sie sich auf die für sie vorgesehenen Unterweisungen einstellen können.

Denn Alex weiß, auch seine Mitarbeitenden haben eine Verpflichtung, an diesen Unterweisungen teilzunehmen. Einerseits um für die eigene Sicherheit und Gesundheit zu sorgen, aber andererseits auch um Andere zu schützen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind (§ 15 DGUV Vorschrift 1).

 

 

Alex denkt darüber nach, welche Experten er bei der Vorbereitung und Durchführung der Unterweisung einbeziehen kann.

Sie könnten sicherlich einen fachlichen Input zum Unterweisungsthema und einen Beitrag zum sicheren und gesunden Verhalten am Arbeitsplatz leisten. Wichtig ist dabei aber, dass für die Unterwiesenen klar und eindeutig bleibt, dass Alex der verantwortliche Unterweiser ist und die Experten lediglich unterstützend bei der Unterweisung mitwirken.

Alle sollen verstehen, dass Alex seiner unternehmerischen Verantwortung nachkommt und ihm die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig ist.

 

Der Unterweisende kann Unterstützung erhalten

Alex möchte gerne bei seiner Unterweisung Hilfsmittel einsetzen. Die Hilfsmittel sollen die Vermittlung der Unterweisungsinhalte, die Verdeutlichung der Gefährdungen oder die Einhaltung der sicheren und gesunden Arbeitsweisen unterstützen.

Folgende Hilfsmittel könnte Alex nutzen:

Elektronische Medien / Elektronische Unterweisungen

Erst kürzlich hat Alex Werbematerial von einem Softwarehersteller bekommen. Die angebotene Software behauptet doch tatsächlich, dass sie die gesetzlich geforderten Unterweisungen komplett übernehmen und Alex somit von seiner Aufgabe als Durchführender der Unterweisung befreien kann. Alles liefe angeblich nach wenigen Einstellungsarbeiten "vollautomatisch".

Alex konnte das nicht so recht glauben und fragte bei der BGHM nach, ob das überhaupt funktionieren kann. Dort bekam er eine eindeutige Antwort.
Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist (www.bghm.de Webcode: 1421).
Alex findet, dass er ein sicheres und gesundes Verhalten am Arbeitsplatz am besten direkt vor Ort, also direkt am eigentlichen Arbeitsplatz besprechen kann. Alle sehen sofort, was wichtig ist und können ggf. auch die richtigen Handgriffe üben, wie z. B. das Aufsetzen eines Atemschutzgerätes am Schweißarbeitsplatz.

Digitale Angebote der BGHM

Plakate, Broschüren, sonstige Materialien der BGHM