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Zur Vermeidung von Gefährdungen durch psychische Belastung sind die Arbeitsinhalte/-aufgaben, die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeit, die sozialen Beziehungen bei der Arbeit, die Arbeitsumgebungsbedingungen sowie die Verwendung von Arbeitsmitteln zu gestalten.
Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms "Psyche" wurden unter Berücksichtigung bestehender Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes, wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie einschlägiger Leitlinien und Ergonomie-Normen Gestaltungsziele zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung konkretisiert. Diese Gestaltungsziele sowie Arbeitsanforderungen und -bedingungen, bei denen von einer Gefährdung durch psychische Belastung auszugehen ist, werden nachstehend für die Gestaltungsbereiche beschrieben.
Arbeitsaufgaben sind gut gestaltet, wenn ...
  • ... diese mehrere Aspekte einer Aufgabe beinhalten, z. B. vorbereitende, ausführende oder kontrollierende Tätigkeiten.
  • ... diese von den Beschäftigten als ein bedeutsamer Beitrag zum Arbeitssystem erkannt und verstanden werden können.
  • ... diese einen angemessenen Grad an Handlungs- und Entscheidungsspielraum hinsichtlich Tempo, Vorgehensweise und Vorrang von Aufgaben ermöglichen.
  • ... diese den Einsatz und die Entwicklung einer Vielfalt von bestehenden Fertigkeiten, Begabungen, Tätigkeiten und Bewegungen ermöglichen und dabei den Voraussetzungen der Beschäftigten entsprechen.
  • ... diese Möglichkeiten für die Entwicklung und den Erwerb neuer Fertigkeiten schaffen (z. B. durch Qualifikation und/oder Lernen in der Arbeit).
  • ... ergonomische Standards bei der Gestaltung von taktgebundener Arbeit berücksichtigt werden.
  • ... die für die Erledigung notwendigen Informationen rechtzeitig, verständlich, der Situation angemessen und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
  • ... emotional überfordernde Situationen und traumatische Ereignisse soweit wie möglich verhindert werden.
  • ... Beschäftigte vor Gewalt, Aggressionen, Bedrohungen und Übergriffen durch andere Personen (z. B. durch Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten, Schülerinnen und Schüler, Lieferantinnen und Lieferanten) geschützt werden.
  • ... Unterstützungs- und Bewältigungsmöglichkeiten im Umgang mit emotional belastenden und traumatischen Ereignissen (z. B. Notfallmanagement, Nachsorge) bestehen.
Arbeitsabläufe sind gut gestaltet, wenn ...
  • ... die für die Erledigung der Arbeitsaufgaben notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen (z. B. Zeit, Qualifikation, Sachmittel, Informationen).
  • ... diese nachvollziehbar und bekannt sind.
  • ... diese kontinuierlich in Rücksprache mit den Beschäftigten entsprechend den aktuellen Erfordernissen angepasst und verbessert werden.
  • ... auch der Umgang mit unvorhergesehenen Ereignissen und Verzögerungen eingeplant wird.
  • ... genügend Zeitpuffer bei Vorgabezeiten festgelegt sind.
  • ... ausreichende Möglichkeiten zu fachlichem Austausch, zur Abstimmung und Zusammenarbeit vorhanden sind.
  • ... Beschäftigte klar definierte Aufgaben, Kompetenzen (i. S. von Berechtigungen, Befugnissen) und Zuständigkeiten haben.
  • ... sich Beschäftigte konzentriert und störungsfrei ihren Arbeitsaufgaben zuwenden können.
Wesentliche Grundlage der Gestaltung von Arbeitszeit ist ihre Erfassung.
Die Arbeitszeit ist gut gestaltet, wenn ...
  • ... diese klar begrenzt ist.
  • ... Arbeits- und Bereitschaftszeiten von Erholungszeiten der Beschäftigten klar abgegrenzt sind.
  • ... ausreichende und störungsfreie Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten sichergestellt sind.
  • ... Arbeitszeiten, Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten für die Beschäftigten vorhersehbar und planbar sind.
  • ... Bedürfnisse der Beschäftigten, auch in Bezug auf die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie, berücksichtigt werden.
  • ... Beschäftigte Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeits-, Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten haben (hinsichtlich Dauer, Lage, Flexibilität).
  • ... bei der Schichtplanung die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden (z. B. Vorwärtswechsel der Schichten, nicht mehr als drei Nachtschichten hintereinander, möglichst ein freier Abend in der Woche).
Soziale Beziehungen bei der Arbeit sind gut gestaltet, wenn ...
  • ... auf die Würde und Unversehrtheit aller Beschäftigten geachtet wird.
  • ... hinreichende Möglichkeiten zu sozialem Austausch bestehen.
  • ... Beschäftigte bei Bedarf durch Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte unterstützt werden.
  • ... Beschäftigte regelmäßig Rückmeldung und Anerkennung von ihren Vorgesetzten erhalten.
  • ... Regelungen zum Umgang mit Konflikten und Fehlern getroffen sind und umgesetzt werden (offene Fehlerkultur).
  • ... Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen.
  • ... Führungskräfte genügend Zeit und Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten, um die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz angemessen und wertschätzend gestalten zu können.
Die Arbeitsumgebung ist gut gestaltet, wenn ...
  • ... Lärm und störende Geräusche am Arbeitsplatz so gering wie möglich gehalten werden.
  • ... die Bedingungen durch Klima, Beleuchtung und Luftqualität die Ausführung der Arbeitsaufgabe und die psychische Leistungsfähigkeit optimal unterstützen.
  • ... die Beschäftigten Einfluss auf Lärm, Klima und Beleuchtung haben.
  • ... ein sicherer Umgang mit biologischen Stoffen und Gefahrstoffen gewährleistet ist.
  • ... Arbeitsräume so bemessen sind, dass ausreichend Platz für die Ausführung aller Arbeitsaufgaben vorhanden ist.
Arbeitsmittel sind gut gestaltet, wenn ...
  • ... diese ergonomisch konstruiert sind.
  • ... diese nützlich, bedienbar und wirksam eingesetzt werden können.
  • ... diese auch unter ungünstigen Einsatzbedingungen (z. B. Lärm, Zeitdruck) sicher eingesetzt werden können (z. B. Sicherheitsvorkehrungen nicht abgeschaltet werden können).
  • ... die von ihrer Verwendung ausgehende psychische Belastung berücksichtigt wird (z. B. Informationsverarbeitung, Aufmerksamkeit, zur Verfügung stehende Zeit).
  • ... diese durch unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer verwendbar bzw. anpassbar sind (Barrierefreiheit, alternsgerechte Gestaltung, individuelle Leistungsfähigkeit).
  • ... persönliche Schutzausrüstung sicher vor den Gefährdungen des Arbeitsplatzes schützt und den Benutzer bzw. die Benutzerin nicht unnötig beeinträchtigt.
Quellen: [1]

[1] Textquelle: GDA-Arbeitsprogramm Psyche (2022). Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (4. Aufl.). BMAS, Berlin. URL: https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.pdf