Glossar

In diesem Wortverzeichnis finden Sie Erklärungen zu Fachbegriffen und Abkürzungen der Schweißtechnik, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin.
BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Erfassungsgrad
Verhältnis des durch die Erfassungseinrichtung direkt erfassten Massenstroms zum prozessbedingt freigesetzten Gesamtmassenstroms. Der Erfassungsgrad wird häufig in Teilen von Hundert angegeben.
Erfassungsgrad = direkt erfasster Massenstrom / Gesamtmassenstrom
Exposition gegenüber Gefahrstoffen (nach Begriffsglossar der BAuA)
Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines Gefahrstoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten. Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition). Eine gegebenenfalls vorliegende Verunreinigung der Umgebungsluft („Hintergrundkonzentration“) ist nicht im Fokus der GefStoffV.

Eine bloße Exposition gegenüber einem Gefahrstoff ist nicht gleichzusetzten mit einer Gefährdung eines oder einer Beschäftigten. Eine Exposition gegenüber einem Gefahrstoff gemäß GefStoffV muss aber bei Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV berücksichtigt werden.
KMR-Stoff
Als KMR-Stoffe (englisch: CMR-Stoffe) werden krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe bezeichnet. Wurden diese Wirkungen nachgewiesen, werden die entsprechenden Stoffe in die Kategorien 1 A und 1 B eingestuft. Stoffe, bei denen die entsprechende Wirkung vermutet wird, werden in die Kategorie 2 eingestuft.
Minimierung
Nach ArbSchG und GefStoffV hat der Arbeitgeber die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben und dabei die Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Entsprechend der TRGS 402 ist das Minimierungsgebot erfüllt, wenn die einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind.
SLV
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalten
Stand der Technik (nach Begriffsglossar der BAuA)
Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene.