Lärmminderungsprogramm

Entsprechend § 4 ArbSchG sind grundsätzlich die Belastungen für Beschäftigte gemäß dem Stand der Technik zu minimieren. Wenn jedoch der Lärmexpositionspegel mehr als 85 dB (A) oder der Spitzenschalldruckpegel mehr als 137 dB (C) beträgt, ist es zusätzlich erforderlich ein Lärmminderungsprogramm auszuarbeiten (§ 7 Abs. 5 der LärmVibrationsArbSchV). Ziel dessen ist es, die bestehende Lärmbelastung zu reduzieren und die Lärmgefährdungen der Beschäftigten dementsprechend zu minimieren. In dem Programm müssen verschiedene Arbeitsschritte erfolgen.

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Im Folgenden können Sie sich über die einzelnen Arbeitsschritte informieren.
1. Schritt: Ermittlung der Lärmschwerpunkte
Bevor Maßnahmen ergriffen werden können, ist es zwingend erforderlich, die Lärmschwerpunkte herauszufinden. Neben der Höhe des Schallpegels spielt auch die Einwirkzeit eine wichtige Rolle. Sonst könnte viel Zeit und Geld falsch investiert werden. 
2. Schritt: Vergleich mit dem Stand der Technik
Anschließend muss der Stand der Technik für Maschinen und Werkzeuge überprüft werden. Es ist sinnvoll, die Emissionskennwerte der Arbeitsmittel bereits bei einem Neukauf zu vergleichen. Nach Maschinenrichtlinie sind Hersteller verpflichtet, Angaben zu Emissionen ihrer Maschinen bereitzustellen.
Wenn die eingesetzten Maschinen und Arbeitsräume bereits auf dem aktuellsten technischen Stand bezüglich der Lärmminderung sind, dann muss direkt auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen werden.
3. Schritt: Ursachenanalyse
Zur Ursachenanalyse gibt es folgende Vorgehensweisen:
  • Untersuchung der Ursachen der Geräuschentstehung und Lokalisierung dominierender Geräuschquellen an den Maschinen (Momentan-Schalldruckpegelmessungen, akustische Kamera, Körperschallanalysen mit Körperschallaufnehmern)
  • Analyse der Raumakustik (Messung Schallpegelabnahme pro Abstandsverdopplung, Messung der Nachhallzeit und Berechnung des mittleren Schallabsorptionsgrades) 
4. Schritt: Auswahl geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen nach Stand der Technik
Ziel der Lärmminderungsmaßnahmen aus dem Programm ist es immer, den Lärmexpositionspegel zu senken. Die Lärmminderungsmaßnahmen müssen immer am Lärmschwerpunkt Nummer 1 beginnen, anderenfalls ist keine oder nur eine geringe Lärmminderung zu erwarten. Die Auswahl der geeigneten Maßnahmen leitet sich aus der Ursachenanalyse ab. Näheres zu den Maßnahmen erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
5. Schritt: Lärmminderungsprognose
Das Erstellen einer Prognose der voraussichtlichen Lärmminderung ist sinnvoll, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Maßnahmen an der Quelle ergeben meistens den größten Lärmminderungserfolg.
Tipp: Bei komplexen Fragestellungen kann es ratsam sein, spezialisierte Akustikingenieurbüros zu beauftragen.
6. Schritt: Erstellung des Lärmminderungsprogramms mit Prioritätenliste und Zeitplan
Ein ganz wesentlicher weiterer Schritt ist die Priorisierung und zeitliche Planung der Maßnahmen. Dabei müssen die Bereiche mit höchster Lärmexposition und dem größten Gehörschadenrisiko zuerst lärmgemindert werden. 
7. Schritt: Durchführung konkreter Maßnahmen
Schließlich erfolgt die Umsetzung der konkret beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der vorher gesetzten Priorisierung. 
8. Schritt: Wirksamkeitskontrolle
Zum jeweils festgelegten Stichtag muss abschließend eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine Statusdokumentation und eine Begründung, falls Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden. Der Lärmminderungsprozess bedarf einer ständigen Aktualisierung, bis die Auslösewerte nicht mehr überschritten sind.