Einführung

Mit der Lärmmessung soll eine objektive Aussage möglich sein, ob ein Gesundheitsrisiko für Beschäftigte gegeben ist oder nicht. An vielen Arbeitsplätzen schwankt der Schallpegel über den Arbeitstag und ggf. auch über die Arbeitswoche. Vor einer Messung müssen daher genaue Informationen zum jeweiligen Arbeitsplatz vorliegen und repräsentative Arbeitsschichten für eine Messung ausgewählt werden.
Quelle: BGHM
Ab einem LpAeq von 80 dB(A) ist die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen" (LärmVibrationsArbSchV) zu berücksichtigen.
Unterhalb eines LpAeq von 80 dB(A) ist die "Verordnung über Arbeitsstätten" (ArbStättV) mit der "Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 Lärm“ zu berücksichtigen.
LpAeq = äquivalenter A-bewerteter Dauerschallpegel (über die Messzeit gemittelter A-bewerteter Schalldruckpegel)
Unterhalb der Pegelgrenze 80 dB(A) können durch Lärm sogenannte extra-aurale Lärmwirkungen, wie zum Beispiel Stressreaktionen, entstehen. Oberhalb der Pegelgrenze von 85 dB(A) kommt ein Risiko für irreversible Gehörschäden hinzu.
Quelle: BGHM

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