(S)-T-O-P-Prinzip

Beim Festlegen der Maßnahmen gilt das T-O-P-Prinzip. Es regelt, in welcher Reihenfolge Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Ist die Gefährdung durch technische Maßnahmen nicht zu vermeiden bzw. zu reduzieren, müssen organisatorische Maßnahmen geprüft werden. Erst als letzte Möglichkeit sind personenbezogene Schutzmaßnahmen heranzuziehen.
Eine Beteiligung von Beschäftigten am gesamten Gestaltungsprozess (einschließlich der Bewertung von Arbeitsbedingungen und Maßnahmenfindung) kann die Akzeptanz, Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen erhöhen.
Das aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitete T-O-P-Prinzip gibt die Reihenfolge vor, nach der Präventionsmaßnahmen ausgesucht und umgesetzt werden sollen.
Seine Erweiterung heißt S-T-O-P, wobei "S" für Substitution steht. Substitution bedeutet, die Gefährdung der Beschäftigten zu beseitigen bzw. zu minimieren, indem Gefahrstoffe oder Arbeitsmittel durch weniger gefährliche ersetzt werden. Diese Art der Maßnahmen – sofern sie möglich sind – haben absoluten Vorrang.
Quelle: D. Brunk
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Technische Maßnahmen zur Prävention bei physischen Belastungen sind beispielsweise der Einsatz von Hebehilfen, die Auswahl der Arbeitsmittel nach ergonomischen Kriterien oder der Einsatz angetriebener Handwerkzeuge.
Organisatorische Maßnahmen sollen eine Gefährdung verringern, die technisch gegebenenfalls nicht weiter reduzierbar ist. Das kann z. B. durch Arbeitsplatzrotation passieren. Auch die regelmäßige Wartung der Arbeitsmittel gehört hierhin.
Persönliche Maßnahmen betreffen die Beschäftigten selbst – zum Beispiel das Wahrnehmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung sowie die Sensibilisierung zu gesunder Arbeitsweise.