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Paul stellt sich vor

Verantwortung und Zuständigkeit

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Das ist Paul


Paul ist ein erfahrener, engagierter Tischlermeister, der vor fünf Jahren ein Schreinerunternehmen gegründet hat. Seine Auftragslage hat sich besonders im Bereich der Restauration alter Holzelemente aber auch im Bau individueller Inneneinrichtungen von Arztpraxen und Kindergärten rasant entwickelt. Er hat nun 15 Beschäftigte und seine Auftragsbücher sind voll.


Der Unfall


Vor knapp 6 Wochen fiel sein Mitarbeiter Emil während der Arbeit bei einem Kunden von der Leiter. Die Diagnose lautete Bänderdehnung und so musste Paul 4 Wochen auf Emil, ein echter Fachmann und seine rechte Hand im Betrieb, verzichten. Einige Aufträge verschob Paul nach hinten und so musste er seinen Kundinnen und Kunden die unglückliche Lage erklären. Leider hatten nicht alle  Verständnis. Inzwischen ist Emil wieder arbeitsfähig und unterstützt Paul tatkräftig.

Pauls Verantwortung als Chef


Eigentlich ist Paul erleichtert, dass die Arbeit wieder normal erledigt werden kann. Trotzdem fragt er sich seit diesem Unfall, ob es nur Zufall war, dass Emil nicht mehr passiert ist. Er hätte sich große Vorwürfe gemacht, wenn der Unfall schlimmer ausgegangen wäre. Paul lässt die Frage nicht los, ob er seiner im Arbeitsschutz bisher gerecht geworden ist, denn als Chef trägt er schließlich für alle Personen in seinen Betrieb die Verantwortung. Er erinnert sich noch vage an die Zeit der Unternehmensgründung und seine Aufgabe, für seinen Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu müssen. Das hat damals erheblichen Aufwand bereitet. Leider erinnert er sich nicht mehr so genau an die Vorgehensweise. Nach einigen unruhigen Nächten beschließt er, bei der Berufsgenossenschaft anzurufen. Die für seinen Betrieb zuständige Aufsichtsperson der BGHM – Frau Neu – meldet sich kurz nach seinem Anruf zu einem Besuch an.