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Paul schreibt alles auf

Dokumentation

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Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung


Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzge­setz erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Dokumentationen auf elektronischer Basis und in Schriftform sind gleich­wertig. Die Überprüfbarkeit der Gefährdungsbeurteilung durch die Auf­sichtsperson der BGHM oder eine staatlichen Arbeitsschutzbehörde muss aber jederzeit gewährleistet sein. Mindestens zu dokumentieren ist:
  • Bewertung der Gefährdungen
  • Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Terminen und Verantwortlichen
  • Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit
  • Datum der Erstellung/Aktualisierung
Die Dokumentation kann auch mitgeltende Unterlagen beinhalten, auf die verwiesen wird, zum Beispiel Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise, Betriebsanweisungen. Mitgeltende Dokumente dienen der Vervollständigung der Dokumentation.
Weitere Informationen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter Webcode 2923.
 

Möglichkeiten und Durchführung der Dokumentation


Bei der Betriebsbesichtigung mit der Aufsichtsperson der BGHM, Frau Neu, wurde über verschiedene Möglichkeiten zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen gesprochen.
Frau Neu erklärt Paul wie er über die Internet-Adresse www.bghm.de branchenspezifische Mustervorlagen, Ratgeber und Tipps zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie weiterführende Vorschriften erhält.  
Somit stehen Paul hier bereits vorbereitete Gefährdungsbeurteilungen im Word- oder PDF-Format zum Download zur Verfügung, die er entweder ausgedruckt von Hand oder digital auf seinem PC bearbeitet und als Datei abspeichert.
Paul wählt zunächst die Bearbeitung von Hand in Papierform, weil dadurch die Zusammenhänge leichter zu erkennen sind.
Um alle Bereiche und Tätigkeiten zu berücksichtigen, wählt Paul die Mustervorlagen passend für seinen Gewerbezweig aus. Er bekommt Vorlagen mit wichtigen Ausfüllhinweisen die ihm helfen, die Spalten der Mustervorlagen richtig auszufüllen. 
Danach wählt er den Musterbetrieb Schreinerei / Tischlerei, um Arbeitsblätter über Einrichtungen und Tätigkeiten anzeigen zu lassen. 

Darunter entdeckt Paul auch das Arbeitsblatt Stehleiter, Anlegeleiter und Tritte, womit das ganze seinen Anfang nahm.

Leitern und Tritte werden nicht nur in den Räumlichkeiten des eigenen Betriebes verwendet. Deshalb muss Paul auch eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der örtliche Bedingungen, wie z.B. auf einer Baustelle, ihre Berücksichtigung finden. 
In seinem Betrieb oder auf der Baustelle gibt es Maschinen, Werkzeuge, Gefahrstoffe und deren Arbeitsabläufe, die nicht als vorgefertigte Arbeitsblätter zur Verfügung stehen.
Was macht Paul dann? Er greift auf das Leerformular (Webcode 1286) der BGHM zurück und zieht die Betriebsanleitung der betreffenden Maschine heran, um das Formular auzufüllen. Dabei kann er passende Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aus vorhandenen Mustervorlagen übernehmen. Natürlich fließen dabei eigene Erfahrungen und die betrieblichen Gegebenheiten mit ein.

Dokumentation Digital


Mit fortschreitender Sicherheit der Erstellung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
beginnt Paul darüber nachzudenken, dies auch Online durchzuführen. Frau Neu hatte diese weitere Möglichkeit ausführlich erläutert. Die Digitalisierung in seinem Betrieb würde so eine digitale Gefährdungsbeurteilung natürlich auch weiter voranbringen. Paul eröffnet ein Hauptkonto bei meineBGHM, um die Gefährdungsbeurteilung online zu bearbeiten. 
Bei der Erstellung der GB online steht Paul ein Benutzerhandbuch zur Verfügung, um die Bearbeitung einzelner Arbeitsschritte zu erleichtern.
Über weitere Unterstützung zur Erstellung der GB findet Paul digitale Angebote der BGHM (Webcode3911) speziell für Kleinunternehmen, die es ihm erlauben, von zu Hause am eigenen PC zu arbeiten. Natürlich kann Paul auch jederzeit Frau Neu fragen, wenn er etwas bei der Erstellung der GB online nicht versteht. Denn die zuständige Aufsichtsperson steht der Unternehmerin oder dem Unternehmer jederzeit bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung - auch bei der GB online - zur Verfügung! 
Paul hat jetzt alle Handlungsmöglichkeiten um seine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen auf einen angemessenen Stand durchzuführen und wenn nötig in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.