Paul bleibt am Ball
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Paul aktualisiert seine Gefährdungsbeurteilung
Paul hat in den vergangenen Tagen viel Zeit investiert für eine aktuelle und vollständige Gefährdungsbeurteilung. Er erinnert sich auch an die „wilden“ Zeiten des Wachstums seines Unternehmens und möchte in jedem Fall vermeiden, dass erneut das Gefühl des nicht-aktuell-seins oder etwas unterlassen zu haben aufkommt.
Er überlegt daher: Wie sorge ich dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell bleibt?
Er fragt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der wöchentlichen Frühstücksrunde nach ihren Ideen. Außerdem telefoniert er noch einmal mit Frau Neu, um von ihr Informationen zu erhalten.
Seine Beschäftigten fragt er: „Wie können wir bei Veränderungen im Unternehmen sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert wird?“
Dabei werden folgende Vorschläge festgehalten:
- Anschaffung von neuen Maschinen oder Änderungen der Arbeitsverfahren – prüfen, ob die GB/Maßnahmen passen und ggf. ändern. Das gilt auch für die Verschrottung von Maschinen oder Abschaffung von Arbeitsverfahren.
- Bei Verwendung von neuen Stoffen prüfen, ob die Maßnahmen schon enthalten und geeignet sind. Ggf. ändern. Das gilt auch für das Aussondern von nicht mehr verwendeten Stoffen.
- Änderungen in der Arbeitsumgebung oder neue Umgebungsbedingungen bei Kundinnen und Kunden können neue Gefährdungen an vorhandenen Arbeitsplätzen/bei vorhandenen Tätigkeiten nach sich ziehen. Diese sind neu zu beurteilen.
- Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter feststellen, dass es Mängel, kritische Situationen oder Beeinträchtigungen bei der Arbeit gibt, dann müssen diese ausgewertet und Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden.
Ergänzend zu seinen Ideen und den Vorschlägen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält Paul noch weitere Hinweise aus dem Gespräch mit Frau Neu fest:
- Nach Arbeitsunfällen oder Erkrankungen sind die Maßnahmen in der GB erneut kritisch zu prüfen und ggf. zu ändern.
- Änderungen in der Personalstruktur können ggf. Änderungen der Gefährdungssituation einzelner Beschäftigter oder der Belegschaft bewirken. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Person mit die Tätigkeit aufnimmt. Für diese Person und ggf. für alle Beschäftigten ist auf Basis der ggf. vorhandenen Beschränkungen eine neue Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Maßnahmen zu dokumentieren.
- Bei Änderungen von Vorschriften und Regeln oder dem Stand der Technik gibt es zwei wichtige Informationsquellen: BGHM – Neues im Regelwerk / Informationen durch anerkannte Berufsverbände / Innungen.
- Die GB soll in regelmäßigen Abständen auch ohne besonderen Anlass auf Aktualität überprüft werden.
Zur Umsetzung dieser Ideen fertigt sich Paul weiterführende Notizen an, wird bei jeder Wochenabstimmung den Punkt „Arbeitsschutzmaßnahmen“ aufnehmen und bei der Jahresplanung einen Termin zum Check des Dokuments GB berücksichtigen.
Paul fühlt sich nun bestärkt in seiner Funktion als Unternehmer und hat ein gutes Gefühl, sein Unternehmen weiter erfolgreich zu entwickeln.