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Paul fängt an

Betriebsstruktur erfassen

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Der Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung


Paul bevorzugt einen einfachen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung. Frau Neu schlägt Paul vor, die Gefährdungsbeurteilung zunächst von Hand zu probieren. Damit ist es einfacher, zu erkennen, wie alles miteinander zusammenhängt.
 

Aufteilen des Betriebs in Tätigkeiten


Frau Neu erklärt: „Zuerst müssen wir Ihren Betrieb in sinnvolle Abschnitte aufteilen, da wir die Gefährdungsbeurteilung anhand bestimmter Tätigkeiten vornehmen. Dies wird die Sache vereinfachen.“
Frau Neu hat eine bespielhafte Betriebsstruktur mitgebracht. Es handelt sich um eine Musterstruktur, die für Tischlereien/Schreinereien die üblichen Arbeitsplätze und Maschinen abbildet:

Kurzvideo zum Vorgehen bei der Erfassung der Betriebsstruktur


Nicht in jedem Betrieb werden alle aufgeführten Tätigkeiten ausgeübt, die in der Muster-Betriebsstruktur aufgeführt sind. Daher werden zunächst die Tätigkeiten von der Liste gestrichen, die nicht im Betrieb ausgeführt werden. Frau Neu bringt es folgendermaßen auf den Punkt: „Nehmen Sie einen Stift und streichen alles weg, was bei Ihnen nicht vorhanden ist“.
Auf diese Weise verringert sich der Aufwand für die Erstellung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Wenn eine Maschine später angeschafft werden sollte, kann diese wieder ergänzt werden.
Paul erkennt, dass er viele der genannten Maschinen nicht besitzt und einige der genannten Tätigkeiten in seinem Betrieb nicht ausgeführt werden. Paul streicht nun alles von der Liste des Musterbetriebs, was für ihn nicht relevant ist:

Allgemeine, übergreifende Gefährdungen


Neben den konkreten Tätigkeiten sind auf der Muster-Betriebsstruktur auch allgemeine, übergreifende Gefährdungen aufgeführt: „Gefährdungen allgemein“, „Arbeitsschutzorganisation“ und „Arbeitsstätte allgemein“.
Frau Neu erläutert: „Unter Allgemein sind die Gefährdungen aufgeführt, die an allen Arbeitsplätzen die gleiche Bedeutung haben. Gefährdungen, die an allen Arbeitsplätzen in gleichem Maße vorkommen, betrachten wir nur einmal. Ein Beispiel ist die Werkstattbeleuchtung. Diese sollte in ausreichendem Maß vorhanden sein. Das gilt für alle Arbeitsplätze.“

Von der Betriebsstruktur zur Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen


Paul ist angenehm überrascht, wie einfach es war, seine Betriebsstruktur zu erfassen. Die Gefährdungsbeurteilung erscheint ihm gar nicht so schwierig zu sein. Jedoch fragt er sich, wie er von der Betriebsstruktur zur Gefährdungsbeurteilung kommt. Frau Neu erläutert ihm, dass er mit der Erfassung der Betriebsstruktur einen ersten, wesentlichen Schritt gegangen ist: „Anhand der Betriebsstruktur werden nun zu jeder einzelnen Tätigkeit oder Maschine die wesentlichen Gefährdungen ermittelt."