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Paul erkennt Gefährdungen

Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen

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Paul möchte vorausschauend handeln



Nachdem Paul zuvor seine Betriebsstruktur erfasst hat, möchte er nun die Gefährdungen für seine Beschäftigten ermitteln. Dass an hochgelegenen Arbeitsplätzen Absturzgefahr besteht, etwa bei Tätigkeiten auf Leitern, war Paul anhand des Unfalls von Emil schmerzlich bewusst geworden. Wo hat Paul die Gefährdungen für seine Mitarbeitenden noch unterschätzt? Er möchte möglichst viele Gefährdungen im Unternehmen erkennen und so weitere Unfälle verhindern.
Frau Neu von der BGHM bestärkt ihn in diesem Ansatz und erklärt, dass er damit eine der grundlegenden Vorgehensweisen bei der Gefährdungsbeurteilung erkannt hat, nämlich die vorausschauende oder „präventive“ Gefährdungsbeurteilung. D.h. idealerweise sind vor Beginn der Tätigkeit alle Gefährdungen erkannt und bewertet und geeignete Maßnahmen umgesetzt, damit Unfälle und beruflich bedingte Erkrankungen gar nicht erst auftreten.
 

Paul möchte nichts vergessen


 
Wirklich alle Gefährdungen erkennen? Das erscheint Paul etwas ambitioniert. Dass die Maschinen der Holzbearbeitung in seiner Werkstatt gefährlich sind, ist klar. Aber manche Gefährdungen sind ihm möglicherweise gar nicht bekannt. Paul macht sich ein bisschen Sorgen, wichtige Aspekte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu vergessen. Frau Neu empfiehlt ihm das Dokument „Klassifikation der Gefährdungen“ (www.bghm.de Webcode 2923). Es hilft Paul, die Gefährdungen richtig zu benennen und außerdem kann es wie eine Checkliste genutzt werden, um weitere Gefährdungen aufzuspüren. Die Liste hilft Paul sehr. Mit Hilfe der Liste findet er auf Anhieb zwei weitere Gefährdungen, die praktisch ständig bei ihm vorhanden sind, nämlich durch Lärm und Holzstaub.

Paul schätzt das Risiko ein


Voller Tatendrang möchte sich Paul nun Vorkehrungen überlegen, die Unfälle und beruflich bedingte Erkrankungen seiner Mitarbeitenden verhindern – beginnen möchte er mit Maßnahmen, die den Absturz von einer Leiter verhindern. Frau Neu bremst Paul ein wenig.
 
Sie erklärt, dass es zunächst noch notwendig ist, das Risiko bzgl. der erkannten Gefährdung einzuschätzen. Frau Neu rät Paul das Risiko mit den Schutzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Beurteilung wirksam sind, zu beurteilen und folgende Einstufung gemäß der Gefährdungsmatrix vorzunehmen:
  • niedriges Risiko (Stufe 1) dargestellt durch einen grünen Smiley
  • mittleres Risiko (Stufe 2) dargestellt durch einen gelben Smiley
  • hohes Risiko (Stufe 3 / Stufe 4) dargestellt durch einen roten Smiley
Dieser Schritt sei sehr wichtig, um die Dringlichkeit der einzelnen Themen richtig einzuordnen und anschließend geeignete Maßnahmen auszuwählen, nicht etwa die naheliegendste. Möglicherweise ist eine Leiter gar nicht das beste Arbeitsmittel für die entsprechende Tätigkeit.
Paul erfährt: das Risiko setzt sich aus Unfallwahrscheinlichkeit und der möglichen Schadensschwere zusammen.

Wie wahrscheinlich ist ein Unfall?


Frau Neu fragt Paul nach seiner eigenen Einschätzung, wie wahrscheinlich es ist, dass eine von ihm beschäftigte Person bei Leiterarbeiten einen Sturz erleidet. Leitern kommen in Pauls Unternehmen insbesondere bei der Montage von Wand- und Deckenpaneelen bei Privatkunden zum Einsatz. Zwar arbeiten seine Beschäftigten verantwortungsbewusst, sind gut geschult und körperlich geeignet für die Tätigkeiten auf Leitern. Dennoch: Die Arbeiten erfordern hohen Krafteinsatz, ständige Konzentration und dauern je nach Auftrag mehrere Stunden an. Da kann immer mal was passieren. In einer Ampelbewertung würde Paul die Ampel in diesem Zusammenhang auf gelb setzen.

Wie schwer können sich die Mitarbeitenden verletzen?


Bei  der möglichen Unfallschwere ist Paul aber optimistisch. Seine Beschäftigten arbeiten ja niemals in großen Höhen, sondern ausschließlich in Innenräumen. Beispielhaft überschlägt er schnell die durchschnittliche Deckenhöhe eines Altbaus und bezieht die ungefähre Körpergröße von Mitarbeitenden und deren Arbeitshaltung ein. Er kommt auf eine maximale Absturzhöhe zwischen einem und zwei Metern und meint, das Ausmaß möglicher Verletzungen sei bei diesen geringen Höhen ja nicht so hoch. Frau Neu wendet ein, das habe Sie auch lange Zeit gedacht. Statistiken belegen, dass auch bei dieser vergleichsweise geringen Absturzhöhe schwere Unfallfolgen drohen, da man unglücklich stürzen könne. Dies führt durchaus zu schweren und bleibenden Schäden:
Jeder vierte tödliche Absturz geschieht sogar aus weniger als zwei Metern Höhe (Quelle: BG Bau).
Die mögliche Unfallschwere ist also als hoch einzuschätzen.
 
Das hatte Paul nicht gewusst. Jetzt wird ihm klar, warum der Schritt der Risikobewertung so wichtig ist:
Wenn man zusätzlich zur eigenen Einschätzung weitere Informationen wie Unfallstatistiken heranzieht, kommt man zu einer zutreffenderen Bewertung der Gefährdung.
Paul zieht Bilanz für das Arbeiten auf Leitern. Unfallwahrscheinlichkeit: gelb - bei einer hohen möglichen Unfallschwere. Mehr denn je sieht er nun Handlungsbedarf, um Absturzunfälle zu verhindern. Frau Neu ermutigt ihn: „Jetzt kümmern wir uns um die Maßnahmen“.