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Präventionskultur und Verhalten

In diesem Online-Angebot finden Sie interessante Informationen zum Thema Präventionskultur und Verhalten
In sicheren und gesunden Unternehmen treffen eigenverantwortliche Menschen sichere und gesunde Entscheidungen, weil ihnen das Arbeitsumfeld das ermöglicht, kurz: Sie verhalten sich sicher, auch in unsicheren Situationen.
Verhalten prägt die Kultur und umgekehrt. Kulturen, also gemeinsame Normen, Denk- und Handlungsweisen bilden sich in Menschengruppen automatisch. Sie sind in der Regel stabil und entscheiden über die Resilienz (Krisenfestigkeit, Lernfähigkeit, Gesundheit und Sicherheit) eines Unternehmens und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten und Führungskräfte.
Änderungen benötigen daher Zeit, zahlen sich jedoch vielfältig aus. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Präventionskultur im Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema (FAQ)

  • Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten finden hier einen Kurz-Check, der auch als Screening für eine erste grobe Einschätzung geeignet ist: DGUV Kurz-Check Handlungsfelder

Testen Sie sich selbst, mit dem Kultur-Check.

  • Natürlich können Sie sich die Fragebögen sofort herunterladen.
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit sich bei der für Sie zuständigen BGHM-Aufsichtsperson zu melden. Diese schaltet dann die kostenfreie und anonyme Kultur-Check Kurz-Befragung über das meineBGHM-Portal frei. Sie erhalten Links zum Onlinefragebogen, eine Auswertung und Gestaltungsempfehlungen.
  • Unternehmen ab 50 Beschäftigten wird empfohlen den Kultur-Check der DGUV direkt online durchzuführen. 


Kultur-Check der DGUV





Was kann, darf und muss ich tun, wenn ein Beschäftigter Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die sich und andere gefährden?

Die gesetzliche Unfallversicherung darf in der Rehabilitation nur aktiv werden, wenn es sich um die Vermeidung und Folgenreduzierung von Arbeitsunfällen handelt. Daher sind diese Fragestellungen häufig an die für die Betroffenen zuständige Krankenversicherung zu richten. Hier im Link sind entsprechende Ansprechpartner der Krankenversicherungen zu finden.
Wenn die Person innerhalb eines Jahres, bezogen auf die letzten zwölf Monate, länger als sechs Wochen ununterbrochen oder in Summe arbeitsunfähig gewesen ist, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dafür ist die Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. 
Dies ist eine große Chance, um ein Helfersystem zu aktivieren. Was das ist und wie das genau geht, können Sie in der nachfolgenden DGUV-Information nachlesen:

Des Weiteren ist ggf. das Unterstützungsprogramm der Rentenversicherung: "RV fit zur Verhinderung von Verschlimmerung" sinnvoll, wenn eine Diagnose mit einer schlechten Prognose vorliegt. Die Beantragung erfolgt über den Arbeitgeber und den Firmenservice der Rentenversicherung. Die regionalen Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Generell gilt:
Der Arbeitgeber und das Arbeitsverhältnis ist für die Beschäftigten eine große Hilfe, denn es gibt Struktur, Sinn und soziale Kontakte.
Wie mit der Arbeits- und Einsatzfähigkeit der Beschäftigten umzugehen ist, sagt Ihnen ein Betriebsarzt und die DGUV Vorschrift 1 §§7(2) und 15(2).
Wichtig im Unternehmen ist - nach Absprache mit den betroffenen Personen - möglichst offen mit den Problemen umzugehen, um Gerüchte, Vorurteile und Ähnliches zu vermeiden.
Die BGHM stellt spezielle BGHM Fach-Informationen zum Themenfeld zur Verfügung:
Präventiv sind die folgenden Dinge notwendig und hilfreich. Hier unterstützt die BGHM Sie gerne: 

Die Vervollständigung der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Psychischen Belastungsfaktoren, zu denen eben auch der Umgang mit "auffälligen" Beschäftigten und die sozialen Beziehungen gehören (www.bghm.de – Webcode 234).

Daraus ergibt sich häufig zum Beispiel
(a)    die offizielle Benennung einer Person, die (geschlechtsunabhängig) Beschäftigte mit Problemstellungen berät und Klärung des weiteren Vorgehens im Unternehmen. Das gibt es intern (z.B. Sozialberatung) oder extern (Employee Assistance Program). 
(b)    die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten zum Umgang miteinander (z. B. gegenseitig aufeinander achten, sich ansprechen, etc.)

Wie kann ich das Verhalten von Menschen beeinflussen, die sich nicht an die Anweisungen halten?

Wichtig ist eine klare und gemeinsame Haltung der Unternehmensleitung und (wenn vorhanden) des Betriebsrates zu gewünschten und unerwünschten bzw. gefährlichen Verhaltensweisen. Der so genannte "Nasenfaktor" oder die Hierarchieebene darf bei der "Auslegung" der Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen keine Rolle spielen.

Eine überragende Rolle spielen dabei Verhaltensvorbilder im eigenen Umfeld. 

Prozess der Verhaltenssteuerung

© fotomek - Fotolia.com
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Reize/ Infos
Wahrnehmen / Bewertung / Entscheiden
Fähigkeiten / Motivation
Handeln (Ausführen)

Gefahrenkognition – Phänomene

Die eigene Unverwundbarkeit: „Mir kann das nicht passieren.“ (Verdrängung)
Je besser Unglücksfall erinnert werden kann, umso höher die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Risiko einer Technik oder Tätigkeit wird dann höher eingeschätzt, wenn sie das Potential zur Verursachung von Unfällen mit vielen Verletzten bzw. Todesfällen hat
Das Unterschätzen von Bekanntem, häufigen Ereignissen – das Überschätzen von Unbekanntem, seltenen Ereignissen.
Risiken, die einen selbst betreffen, werden höher eingeschätzt als Risiken, von denen andere betroffen sind.
Freiwillig eingegangene Risiken werden weniger kritisch gesehen und eher akzeptiert als Risiken, denen man sich unfreiwillig ausgesetzt ist.
Schadensfälle in relativ neuen und unvertrauten Technologien größer und katastrophaler aufgefasst als Unfälle in altbekannten und herkömmlichen technischen Systemen.

Konkrete Handlungshilfen und "Schritt für Schritt" Anleitungen zur Verhaltenssteuerung





Verhaltenssensibilisierende Unfallbeispiele

© BGHM